Leuchtturmprojekt „Sichere Häfen“
10. Juni 2020 10:34 Uhr von CDU Schorndorf
Wir haben uns den Bürgerinnen und Bürgern Schorndorfs verpflichtet abzuwägen, welche Verbindlichkeiten wir in ihrem Namen eingehen – insbesondere im Hinblick auf deren Begründbarkeit. Dies setzt ein prüfendes und vergleichendes Nachdenken voraus. Folglich sind wir zu dem Entschluss gekommen, den SPD-Beitrittsantrag zur Koalition „Seebrücke schafft sichere Häfen“ abzulehnen. Diese Entscheidung möchte ich im Folgenden begründen.
Der Forderungskatalog der „Seebrücke“, deren Richtlinien sowie die Verhaltensweisen der Akteurinnen und Akteure sind nicht anstandslos gut und dem Allgemeinwohl dienlich. In Anbetracht dessen, warnt auch Hamburgs oberster Verfassungsschützer Torsten Voß vor der Instrumentalisierung aktueller gesellschaftlicher Bewegungen durch Linksextremisten – als konkretes Beispiel nennt er die private Seenotrettung „Seebrücke“.
Dennoch möchte die SPD und die Verwaltung allen 8 Anforderungspunkten zustimmen. Andere Gemeinden, die der Koalition beigetreten sind, haben lediglich einzelne Forderungen akzeptiert. Auch die CDU-Fraktion unterstützt folgende Punkte: Forderung Nr. 1 „Öffentliche Solidaritätserklärung“, in der es darum geht, dass Europa nicht wegsehen darf, wenn Menschen auf dem Mittelmeer ertrinken. Außerdem Forderung Nr. 5, nach der „kommunales Ankommen“ gewährleistet werden soll. In diesem Punkt agiert die Stadt Schorndorf bereits vorbildlich. Zudem befürworten wir den 8. Punkt „Transparenz“ des Forderungskatalogs.
Allerdings bestehen einige weitere Forderungen, die kritisch zu hinterfragen sind. Prinzipiell sind wir der Auffassung, dass die Arbeit der „Seebrücke“ ausschließlich der Symptombekämpfung multikomplexer Ursachen dient. Überdies geben wir zu bedenken, dass eine geforderte „Aufnahmegarantie für aus Seenot gerettete Flüchtlinge“ die bestehende Problematik verstärken könnte, da sie die Schleuser dazu verleitet, eine Seenot bewusst herbeizuführen.
Ebenfalls äußern wir rechtliche Bedenken. So könne der Antrag eine unzulässige Kompetenzüberschreitung der Gemeinde darstellen und folglich rechtswidrig sein. Insbesondere im Punkt Nr. 2 wird von der „Seebrücke“ eine „aktive Unterstützung“ der Seenotrettung gefordert. Es stellt sich die Frage, ob wir als Stadt Schorndorf, eine Patenschaft bzw. finanzielle Verpflichtungen mit einem privaten Seenotrettungsschiff eingehen sollten.
Entsprechend dem Forderungspunkt 3, sind die kommunalen Koalitionspartner dazu verpflichtet, eine „unbegrenzte“ Flüchtlingszahl aufzunehmen. Im Hinblick auf Schorndorf stellt sich die Frage, wie viele Mittel und Kapazitäten bereitgestellt werden können, um einer uneingeschränkten Anzahl an Flüchtlingen langfristig gerecht zu werden. Allein auf dem Wohnungsmarkt stünden sie in direkter Konkurrenz zu bereits vielen anderen Wohnungssuchenden. Es wäre ratsam, vorab zu klären, ob das Land Baden-Württemberg freiwillige kommunale Aufnahmeprogramme u.a. finanziell und personell unterstützt.
Die Erfahrung anderer Städte, die sich bereits der „Seebrücke“ verpflichtet haben, zeigt, dass sie trotz ihrer Bereitschaft, gar nicht mehr Personen aufnehmen können, als sie nach dem „Königsteiner-Verteilungsschlüssel zugewiesen bekommen haben. Daher stellt sich die Frage, ob dieses Projekt lediglich einer Symbolpolitik dient, anstatt tatsächlich nachhaltig zu helfen.
Grundsätzlich und selbstverständlich unterstützen wir langfristige und humanitäre Projekte, die den Menschen vor Ort helfen und die Fluchtursachen bekämpfen. Beispielhaft wäre hier das Projekt „Engagement Global“ zu nennen. Weitere, konkretisierte, alternative Vorschläge und Anträge werden folgen.
Thomas Schaal, CDU-Stadtrat
Foto: CDU Deutschlands / Markus Schwarze